Anrechnung von Verwertbaren

 

Wir stehen auf dem Standpunkt:

Was noch was wert ist, muss nicht entsorgt werden! Gut erhaltene oder wertvolle Gegenstände, wie z.B. Möbel, Haushaltsgeräte, Bilder, Schmuck, Antiquitäten, Bücher, Porzellan u.v.m., rechnen wir Ihnen selbstverständlich vor der Räumung des Objektes an.

 

Damit nutzt man einerseits den Mehrwert von Verwertbaren Inventar und reduziert die Entsorgungskosten – beides kommt natürlich Ihnen zu Gute.

 

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